Renovierung bei Auszug
DARAUF SOLLTEN DIE MIETER ACHTEN
Wände tapezieren und streichen, die Teppiche verlegen und Löcher bohren: Mieter können ihre vier Wände während der Mietzeit frei gestalten.
Spätestens beim Auszug stellt sich jedoch die Frage, wie die Wohnung zurückgegeben werden muss. Muss ich beim Auszug (erneut) streichen? Darf ich den Teppichboden nach dem Verlegen so lassen, wie er ist?
Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick, was Sie beachten müssen während der Renovierung bei Auszug.
Gibt es eine Renovierungspflicht bei den Mietern?
Diese Fragen beschäftigen mehrere Gerichte zur Renovierung bei Auszug. Viele Vermieter verlangen nach wie vor, dass die Mieter ihre Wohnungen im frisch renovierten Zustand übergeben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Jahren bestimmte Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt und damit die Rechte von Menschen in Mietwohnungen gestärkt.
Die generelle Verpflichtung, die Wohnung bei Einzug komplett zu renovieren, entfällt ebenso wie die Vertragsklausel, die Räumlichkeiten „wie erhalten“ zu übergeben.
Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes sind etwa 70 % aller Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen unwirksam.
Renovierung bei Auszug: Diese Reparaturen erledigen die Mieter
Schönheitsreparaturen sind laut Mietgesetz ein sinnvolles Mittel, um Mietobjekte zu rein dekorativen Zwecken zu sanieren. Diese dürfen Sie während der Renovierung oder beim Auszug vornehmen.
Dazu gehören:
- Tapezieren & Streichen von Wänden und Decken
- Heizkörper und Heizrohre lackieren
- Bodenpflege & Reinigung (z. B. Teppich oder Laminat)
- Lackieren von Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen
Unternehmen für Renovierungen in Berlin sind schwer zu finden. Trotzdem dürfen Sie sich auf IGEL Umzüge verlassen. Neben Umzügen und weiteren Dienstleistungen, die Sie auf unserer Seite finden, bieten wir nun auch Renovierungen an.
Renovierungen gehören zu Umzügen dazu, deshalb übernehmen wir das gerne für Sie.
Wie soll ich die Wohnung nach einem Auszug hinterlassen?
Wie das Zimmer beim Auszug verlassen werden muss, hängt davon ab, ob die Renovierungsklausel in Kraft ist. Wer jedoch einzelne Wände oder ganze Räume in auffälligen Farben gestrichen oder bunte Tapeten angebracht hat, sollte beim Auszug zumindest die Wände bleichen oder die Tapete entfernen.
Mieter müssen unabhängig von der endgültigen Renovierung alle Gegenstände aus der Wohnung entfernen. Das gilt nicht nur für Möbel, Kleidung und Küchenutensilien, sondern auch für Einrichtungsgegenstände.
Sofern kein Übernahmevertrag mit dem Vermieter vereinbart wurde, müssen vom Mieter nachträglich eingebaute Küchen, Einbauschränke, Etagenbetten oder Wände entfernt werden.
Die meisten Mietverträge enthalten eine Klausel, dass die Mietwohnung besenrein zurückgegeben werden muss. Dies bedeutet, dass Mieter groben Schmutz und Schutt beseitigen müssen.
Einige Mietverträge verlangen jedoch, dass die Wohnung vor der Rückgabe auf Hochglanz poliert wird.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Mietvertrag vor dem Auszug zu überprüfen und gegebenenfalls einen Mietrechtsexperten zurate zu ziehen.
Wann muss ich streichen?
Bei normaler Nutzung eines Mietobjekts gilt als Faustregel 3 Jahre für Küchen und Bäder, 5 Jahre für Wohnräume und 7 Jahre für Nebenräume.
In der Praxis können jedoch früher oder später renovierungsbedürftige Reparaturen erforderlich sein.
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung: Wer in seiner Wohnung raucht, muss deutlich früher sanieren. Weniger schnell, wenn die Wohnung selten genutzt wird und als Zweitwohnsitz genutzt wird, in dem niemand raucht oder kocht.
Sichtbare Gebrauchsspuren wie Schmutz sind ebenso typische Anzeichen wie Abrieb und kleinere Beschädigungen.
Welche Folgen gäbe es, wenn der Mieter die Renovierung beim Auszug verweigert?
Verweigert ein Mieter die Durchführung gesetzlicher Schönheitsreparaturen, handelt es sich um einen Vertragsbruch. In diesem Fall wird er von seinem Vermieter abgemahnt und ihm eine Frist gesetzt.
Kommt der Mieter den Renovierungsverpflichtungen dennoch nicht nach, kann der Wohnungseigentümer unter Umständen vom Mieter die Erstattung der Kosten verlangen.
Mit welchen Renovierungskosten
muss ich rechnen?
Bei der Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung stellt sich das Problem der Renovierungskosten im Vordergrund.
Die Kosten für die Renovierung der Wohnung variieren stark je nach Art der Maßnahme, der gewählten Materialien und der Eigenleistung.
Checkliste
mögliche Renovierungsarbeiten in der Wohnung |
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Sanierungsarbeiten am Haus im Außenbereich |
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Erweiterung |
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