Strom kündigen beim Umzug – 5 Fakten, die jeder kennen sollte

STROM KÜNDIGEN BEIM UMZUG – 5 FAKTEN, DIE JEDER KENNEN SOLLTE

Alles zur Kündigung vom Strom und zum Anbieterwechsel beim Umzug

 

Sie ziehen demnächst um? Dann sollte Sie sich mit diesen 5 Fakten vertraut machen, denn Sie können den Strom meist nicht einfach kündigen beim Umzug. Unter Umständen bleibt der Vertrag bestehen, auch wenn Sie den Strom kündigen bei Ihrem Umzug.

Fakt 1: Strom kündigen bei Umzug ist nicht immer möglich

 

Wie in Deutschland üblich, gibt es eine Vertragsfreiheit. Ob Ihnen ein Sonderrecht zur Kündigung des Stroms beim Umzug zusteht, vereinbaren Sie mit dem Stromanbieter beim Vertragsabschluss. Die Kündigungsmöglichkeiten sind entweder in dem Vertrag festgehalten oder werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich geregelt. Der Vertrag ist bindend für beide Seiten. Ihr Anbieter kann Ihnen nicht kündigen, wenn ihm dies vorteilhaft erscheint. Umgekehrt sind Sie an den Vertrag auch im Falle eines Umzugs gebunden.

Natürlich müssen Sie nicht weiter Strom beziehen, wenn Ihnen das nicht möglich ist. Auch wenn im Vertrag kein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist, können Sie unter einer Bedingung kündigen. Diese ist:

Ihr Anbieter kann oder will Ihnen in der neuen Wohnung keinen Strom zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen liefern.

Fakt 2: Beim Umzug den Strom ummelden, geht oft nicht

 

Vielleicht möchten Sie den Strom nicht kündigen beim Umzug, denn Sie sind mit dem Tarif absolut zufrieden. Ihnen schwebt eine andere Vorgehensweise vor und Sie möchten beim Umzug den Strom ummelden, statt den Vertrag zu kündigen.

Ein Recht auf Ummelden ist in den Verträgen in der Regel nie festgelegt, denn Ihr Stromanbieter kann meist nicht an jeden Ort Strom liefern. Sie können aber davon ausgehen, dass Ihr Stromanbieter daran interessiert ist, Sie als Kunden zu behalten. IGEL Umzüge, das erfahrene Umzugsunternehmen aus Berlin rät, sobald Sie die neue Anschrift und den Umzugstermin kennen, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Warten Sie nicht, bis Sie mitten im Umzug sind.

 

Fakt 3: Kündigung des Stroms wegen Umzug beim Grundversorger ist kein Problem

 

Keine Regel ohne Ausnahme, denn eine Grundversorgung können Sie mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. 

Aber Achtung, auch ein Grundversorger kann mit Ihnen eine Sondervereinbarung treffen und damit als alternativer Anbieter auftreten.

Grundversorger in Berlin ist derzeit (2022) Vattenfall. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht von einem alternativen Stromanbieter versorgt werden, beliefert Sie das Unternehmen mit Strom zum Tarif der Grundversorgung. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie diesem nicht widersprechen, Sie bleiben in der Grundversorgung, bis sie diese mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Sobald Sie mit dem Grundversorger Vattenfall einen Vertrag zu einem günstigeren Tarif abschließen, handelt es sich um einen Sondervertrag. Sie müssen Kündigungsfristen beachten, auch bei einem Umzug.

 

Fakt 4: Es gibt nur 5 Optionen für die Versorgung mit Strom nach dem Umzug

 

Egal mit wem Sie einen Sondervertrag über die Versorgung mit Strom abschließen, der Vertrag ist ausschlaggebend, wie es mit der Stromversorgung nach dem Umzug weiter geht.

  1. Im Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart → Sie können frei entscheiden.
  2. Im Vertrag ist kein Sonderkündigungsrecht vereinbart, der Anbieter versorgt sie nach dem Umzug wie gewohnt → Der Vertrag bleibt bestehen.
  3. Im Vertrag ist kein Sonderkündigungsrecht vereinbart, der Anbieter versorgt sie nach dem Umzug nur zu einem höheren PreisSie können kündigen.
  4. Im Vertrag ist kein Sonderkündigungsrecht vereinbart, der Anbieter kann Sie nach dem Umzug nicht beliefern Sie können kündigen.
  5. Sie haben keinen Vertrag mit einem Versorger → Sie fallen in der Regel zunächst in die Grundversorgung.

IGEL Umzüge rät dringend dazu, sich schon bei der Umzugsplanung um die Stromversorgung am neuen Wohnort zu kümmern. Alle Rechte nützen Ihnen nichts, wenn Sie es versäumen den Stromanbieter über den Umzug zu informieren. Sie müssen die Zählergrundmiete und verbrauchten Strom bezahlen, bis Ihr Stromanbieter Sie aus dem Vertrag entlässt oder Sie aus einem der genannten Gründe kündigen können.

Fakt 5: Strom anmelden beim Umzug vergessen, so geht es weiter

 

Trotz der guten Ratschläge haben Sie vergessen, sich um den Stromanbieter zu kümmern. Der schlimmste Fall trifft ein und Sie ziehen in eine Wohnung, für die es keinen Vertrag mit einem Stromanbieter gibt und der Strom ist abgestellt. Kein Problem, wenden Sie sich an den Grundversorger des Gebiets, damit er Sie zunächst in die Grundversorgung aufnimmt. Sie haben meist nach wenigen Tagen Strom.

Meist ziehen Sie ein und in der neuen Wohnung gibt es Strom. Der Vormieter hat den Zähler abgemeldet, aber der Strom wird nur in Ausnahmefällen auch abgestellt. Sobald Sie den Strom beziehen, also beispielsweise das Licht einschalten,  sind Sie automatisch Kunde beim Grundversorger zum relativ teuren Grundversorgungstarif.

Setzen Sie sich mit dem bisherigen Anbieter in Verbindung, damit er Sie in der neuen Wohnung zum gewohnten Tarif versorgt. Wenn dies nicht möglich ist, kündigen Sie den Vertrag und suchen Sie sich einen günstigen Tarif für die neue Wohnung. Für weiter Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

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