Umzugskosten Steuer: So erhalten Sie bares Geld zurück

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Geld vom Staat auch bei privatem Umzug

Jeder, der aus beruflichen Gründen umzieht, hat Anspruch auf eine Steuererleichterung, denn der Staat beteiligt sich nicht nur an den nachgewiesenen Umzugskosten. Aber auch einen Teil der Kosten für einen privaten Umzug können Sie absetzen. Behalten Sie daher die Umzugskosten bei der Steuer im Blick.

Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?

Vielleicht ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, ohne dies zu bemerken, denn viele Menschen haben falsche Vorstellungen davon, was als beruflich bedingt gilt. Die Finanzämter haben in dieser Hinsicht auch einen größeren Spielraum.

Eindeutig ist ein Umzug beruflich bedingt, wenn

  • Sie von Ihrem Arbeitgeber in eine andere Stadt versetzt werden,
  • der Betrieb an einen anderen Standort verlegt wird oder
  • Sie erstmals eine Stelle antreten und dafür in eine andere Stadt ziehen müssen.

Es gilt aber auch als beruflich bedingt, wenn Sie den Wohnort verlegen, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden. Dies zählt auch, wenn Ihre Familie seit Jahren nicht am Beschäftigungsort wohnte und Sie dort eine Zweitwohnung unterhielten. Auch die Rückkehr aus dem Ausland oder eine deutliche Verkürzung des Arbeitsweges zählen als beruflicher Anlass.

Sonderregelungen gibt es, wenn Sie für die erste Berufsausbildung oder ein Erststudium den Wohnort wechseln. Sie können die nachgewiesenen Umzugskosten bis zu einer Höhe von 6.000 € als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wer für eine zweite Berufsausbildung umzieht, kann sie Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, sofern es einen klar ersichtlichen Zusammenhang zum später ausgeübten Beruf gibt.

Muss ich alle Kosten belegen können?

Natürlich sollten Sie die Kosten mit einer Rechnung oder Quittung belegen können, damit Sie diese in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen können. Sammeln Sie Belege für:

  • Die Beförderungsauslagen: Also die Kosten für den Transport des Hausrats zur neuen Wohnung. IGEL Umzüge stellt Ihnen gerne eine nachvollziehbare Rechnung aus.

  • Doppelte Mietzahlungen: Sie können für längstens 6 Monate die Miete für die alte Wohnung absetzen, wenn diese wegen bestehender Kündigungsfristen nicht früher kündbar ist. Bis zu 3 Monate können Sie die Miete der neuen Wohnung ansetzen, wenn Sie diese in der Zeit noch nicht nutzen können.

  • Wohnungsvermittlungsgebühren: Sie können die ortsüblichen Maklergebühren für Mietimmobilien absetzen, aber keine Maklerkosten bei einem Kauf.

  • Aufwendungen: Sofern in der neuen Wohnung zwingen neue Geräte erforderlich sind, können Sie für einen Kochherd etwa 200 € und für Öfen etwa 150 € ansetzen.

Die Kosten für Fahrten, die mit der Wohnungssuche im Zusammenhang stehen, können Sie mit 30 Cent pro Kilometer absetzen. Sie müssen belegen, zu welchem Zweck Sie wie viele Kilometer zurückgelegt haben. Ferner können Sie pauschal für bis zu 3 Monate eine Verpflegungspauschale in Höhe von 28 Euro täglich geltend machen, sofern eine doppelte Haushaltsführung erforderlich ist. Wenn Sie keine Belege haben, können Sie lediglich die Umzugspauschale geltend machen.

Tipp: Sprechen Sie mit einem Steuerberater, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Umzug als beruflich bedingt anerkannt werden kann.

Wie hoch ist die Pauschale für Umzugskosten?

Diese können Sie übrigens auch beanspruchen, wenn Sie die genannten Kosten belegen können, denn sie dient der Abdeckung von Ummeldegebühren, Renovierungskosten der alten Wohnung, Trinkgeldern für die Umzugshelfer sowie Anzeigenkosten für die Wohnungssuche. Auch Aufwendungen für Montagen (Vorhänge, Lampen, Einbau von Küchen) in der neuen Wohnung deckt die Pauschale ab. Daher können Sie diese Kosten nicht einzeln als Aufwand absetzen.

Da Sie die Pauschale zusätzlich geltend machen können, empfehlen wir dringend vor dem Umzug einen detaillierte Kostenvoranschlag bei uns IGEL Umzüge zu erbitten. Diesem können Sie entnehmen, ob es sich lohnt die Belege zu sammeln. Dies ist dringend ratsam, wenn die Umzugskosten deutlich über der Pauschale liegen.

Die Höhe der Umzugskostenpauschale wird jährlich vom Bundesfinanzministerium angepasst.

Zeitraum
Berechtigter
Je weitere Person
Bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung

Ab April 2021

870 Euro

580 Euro

174 Euro

Ab April 2022

886 Euro

590 Euro

177 Euro

Was muss ich machen, um die Umzugskostenpauschale 2021 geltend machen zu können?

Sie müssen lediglich nachweisen, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt ist. Um die Pauschale zu erhalten, sind keine Belege einzureichen. Sie können die Umzugskostenpauschale zusätzlich zu den erwähnten einzeln absetzbaren Kosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Steuererleichterungen sind auch bei privaten Umzügen möglich

Bei privaten Umzügen besteht zwar nicht die Möglichkeit, die Kosten als Werbungskosten abzusetzen, aber eventuell als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Wichtig: Auch gesunde Menschen können aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, beispielsweise, wenn Ihre Wohnung durch Schimmel, Asbest oder andere Schadstoffe stark belastet ist.

Wenn Sie für den Umzug gesundheitliche Gründe nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, nahezu alle Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Das Finanzamt entscheidet aber, welcher Anteil an den Kosten Ihnen zuzumuten ist.

Bitte beachten Sie:

  • Sie brauchen ein ärztliches Attest, dem zu entnehmen ist, dass Sie in der vorhandenen Wohnung nicht mehr leben können. Unter Umständen ist daher auch ein Baugutachten erforderlich.
  • In der Regel müssen Sie nachweisen, dass die Wohnung, die Sie beziehen wollen, sich für Sie eignet.

Inwiefern eine Wohnung unzumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Es ist sicher einem Rollstuhlfahrer, der im Obergeschoss eines Hauses mit Aufzug lebt, zuzumuten, dort zu leben, selbst wenn der Aufzug gelegentlich ausfällt. Dies sieht anders aus, wenn er häufig über längere Zeit nicht nutzbar ist.

Manchmal gibt es keinen Grund für den Umzug, den das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. Sie haben aber immer die Option 20 Prozent von Handwerkerkosten bis maximal 1.200 Euro und von Haushaltsnahen Dienstleistungen bis maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen. IGEL Umzüge erstellt Ihnen beispielsweise für Renovierungsarbeiten korrekte Rechnungen, die Sie in der Steuererklärung angeben können.

Wo trage ich private Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

  • Außergewöhnliche Belastungen vermerken Sie in den dafür vorgesehenen Zeilen im sogenannten Mantelbogen der Einkommensteuererklärung. Sie müssen Belege vorweisen können und das Finanzamt trifft eine Einzelfallentscheidung.
  • Handwerkerkosten und Haushaltsnahe Dienstleistungen werden in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ zur Steuererklärung in voller Höhe inklusive Mehrwertsteuer eingetragen. Das Finanzamt hat das Recht, genaue Belege anzufordern.
  • Die nachgewiesenen Kosten und die Umzugskostenpauschale für einen beruflich bedingten Umzug tragen sie in die Anlage N als „weitere Werbungskosten“ ein.

 

IGEL Umzüge stellt Ihnen gerne nachvollziehbare Rechnungen aus, die in der Regel vom Finanzamt anerkannt werden. Wir möchten Ihnen den Umzug auch in finanzieller Hinsicht so komfortabel wir möglich gestalten.

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